Meldepflichtige Haustiere, tierische und pflanzliche Produkte - CITES

Zu den besonders geschützten Arten gehören neben vielen heimischen Arten auch alle europäisch geschützten Vogelarten sowie exotische Arten, wie zum Beispiel Affen, Papageien, Landschildkröten, verschiedene Echsenarten, sowie Orchideen, Aloe-Pflanzen und Palisanderhölzer.

Geschützt sind nicht nur die Tiere als solches, sondern alle Erzeugnisse (zum Beispiel Eier) und Produkte von ihnen. Solche Produkte können zum Beispiel Handtaschen/Gürtel aus Schlangenleder, Pelze oder Elfenbein sein.

Welche Arten (nach Anhang A der EG- Verordnung Nr. 338/97) besonders geschützt sind, kann man unter anderem beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz einsehen.

Verpflichtungen für den privaten Halter/Züchter geschützter Arten sowie für den gewerblichen Handel

Für die Haltung von Exemplaren besonders geschützter Arten besteht eine Meldepflicht.

Der Zugang im Bestand an besonders geschützten Tieren ist unverzüglich per Neuanmeldeanzeige anzuzeigen. 

Der Abgang (z. B. Tod) im Bestand sowie ein Standortwechsel besonders geschützter Tiere ist unverzüglich per Bestandsveränderungsanzeige mitzuteilen.

Bei Tod oder Entweichen von streng geschützten (WA Anhang A) Exemplaren ist die ungültige Bescheinigung unverzüglich an die genannte Adresse zurückzusenden.

Es bestehen auch Nachweis-, Kennzeichnungs- und Buchführungspflichten.

Weiterhin benötigt man zur Vermarktung, zum Transport oder im Fall der Ausfuhr zur Vorlage beim Bundesamt für Naturschutz, eine EG-Bescheinigung (CITES), welche hier auf Antrag ausgegeben wird. Bitte beachten Sie beim Beantragen der CITES für Schildkröten unsere Hinweise zur Fotodokumentation für Schildkröten sowie unsere Hinweise zur Fotodokumentation von himmelblauen Zwergtaggeckos.

Alle Unterlagen zur vorgeschriebenen Kennzeichnung der Tiere zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes an den Tieren sind der Unteren Landespflegebehörde der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße auf Verlangen zur Einsichtnahme auszuhändigen.

Ihre Ansprechpartnerin: