Anzeige Wildschaden
Bei Wildschäden gilt die goldene Regel, dass diese innerhalb 1 Woche bei der Behörde angezeigt werden müssen, damit ein Wildschadensersatz rechtlich geltend gemacht werden kann. Bitte melden Sie sich daher so früh wie möglich bei entstandenen Schäden.
Autor: Umweltabteilung