Anzeige Wildschaden

Bei Wildschäden gilt die goldene Regel, dass diese innerhalb 1 Woche bei der Behörde angezeigt werden müssen, damit ein Wildschadensersatz rechtlich geltend gemacht werden kann. Bitte melden Sie sich daher so früh wie möglich bei entstandenen Schäden.

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Autor: Umweltabteilung