Musikveranstaltungen
Bei Musikveranstaltungen gelten die Vorgaben der Freizeitlärmrichtlinie, die hier für Sie auch als Download zur Verfügung steht. Generell sollten Musikveranstaltungen mit Verstärker angezeigt werden. In Ausnahmefällen können diese auch bis 22:00 Uhr oder in seltenen Fällen bis 24:00 Uhr genehmigt werden. ACHTUNG: bitte reichen Sie den Antrag rechtzeitig bei uns ein, am besten mit vier Wochen Vorlauf bzw. bei großen Musikveranstaltungen bereits vor der Buchung von Bands oder Musikern. Anbei finden Sie als Richtschnur für zulässige Lautstärken die sogenannte Freizeitlärm-Richtlinie bzw. eine Kurzfassung dieser Richtlinie.
- Kurzfassung der Freizeitlärm-Richtlinien
- Freizeitlärm-Richtlinien
- Online-Formular Musikveranstaltungen
Hinweis: aufgrund einer landesweiten Gebührenanhebung beträgt die Gebühr für LImSchG-Ausnahmegenehmigungen 50€ für den ersten bzw. für jeden weiteren Tag 25€/d. Es handelt sich dabei um die von der Stadt einzunehmende Mindestgebühr nach der GebV 2019.
NEU: Zur Erleichterung für Veranstalter aber auch Bürger, die die Rahmenbedingungen für Musikgenehmigungen wissen möchten, finden Sie hier einen digitalen Flyer der diese kurz uns übersichtlich darstellt:
Musikgenehmigungen Veranstaltungen
Ebenfalls finden Sie hier ortsteilweise eine Kalenderübersicht über nach LImSchG genehmigte Musikveranstaltungen in 2026: