CITES - Anmeldung der Haltung exotischer Tiere, die unter die EU-ArtschV bzw. das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen
Exotische Tiere wie Schlangen, Schildkröten, Papageien, Frösche und ähnliches müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet bzw. nach deren Ableben oder ihrer Weitergabe an Dritte auch wieder abgemeldet werden, da diese Tiere unter dem besonderen Schutz eines internationalen Artenschutzübereinkommens (CITES/Washingtoner Artenschutzgutachten) stehen, das Anfang der 70er Jahre unter anderem zum Schutz der Elefanten aber auch weiterer bedrohter Wildtiere geschlossen wurde.
Die Anmeldung kann online über das Portal MelBA-online, das „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ erfolgen. Weitere Informationen zum Portal finden finden Sie auch in der Pressemitteilung Bürgerportal für meldepflichtige artgeschützte Tiere geht am 05. Februar 2024 online.
Bitte beachten Sie, dass außerdem der Verkauf von Elfenbeinprodukten sowie sonstigen Materialien aus geschützten Arten (auch exotischer Hölzer wie Palisander oder Rosenholz, das gern in Musikinstrumenten eingesetzt wird) einer Vermarktungsgenehmigung bedarf. Weitere Informationen erhalten Sie unter Artenschutz.