Brunnenbohranzeige

Das Bohren privater Brunnen zur Gartenberegnung ist in Neustadt oft nicht erfolgversprechend, da die grundwasserführenden Schichten häufig unter einer maximal zulässigen Bohrtiefe von 10 - 12 Metern liegen. Die Umweltabteilung empfiehlt daher in der Regel als oftmals bessere und auch günstigere Alternative den Einbau von Gartenwasserzählern durch den ESN, die eine vergünstigte Verwendung von städtischem Wasser zu Beregnungszwecken ermöglichen oder die Nutzung von Regenwasser (Zisternen).

Grundsätzlich sollten Brunnen nur von Fachfirmen angelegt werden (sowohl um schädliche Stoffeinträge ins Grundwasser zu verhindern als auch da Brunnen dann langlebiger sind und nicht so schnell verschlämmen) und dürfen natürlich nicht über Altlasten oder altlastenverdächtigen Flächen errichtet werden. ACHTUNG: bitte reichen Sie das Anzeigeformular rechtzeitig bei uns ein, am besten mit 4 Wochen Vorlauf.

Brunnenbohranzeige

Autor: Umweltabteilung