Altlastenauskunft
In Rheinland-Pfalz werden Verdachtsflächen, altlastverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen und Altlasten in einem Bodenschutzkataster geführt. Für die Erteilung einer Auskunft aus diesem Bodenschutz- bzw, Altlastenkataster können sich Grundstücksbesitzer an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) wenden. Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, müssen eine unterschriebene Vollmacht des Eigentümers vorlegen. Für die Auskunft fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.
Ansprechpartnerin bei der SGD Süd:
Frau Beiersdoerfer-Krones
anja.beiersdoerfer-krones@sgdsued.rlp.de
Tel.: (06321) 994187