Vogelgrippe: Stallpflicht läuft aus
Am heutigen Donnerstag, 15. Januar, läuft die Allgemeinverfügung aus, die das Veterinäramt aufgrund von Vogelgrippe-Fällen in der Region erlassen hat. Damit ist ab morgen, 16. Januar, die Stallpflicht für Geflügelhalter aufgehoben. Das hat das auch für die Stadt Neustadt an der Weinstraße zuständige Veterinäramt des Landkreises Bad Dürkheim mitgeteilt.
Die Aufstallpflicht galt für den Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt seit 27. November und war am 15. Dezember bis 15. Januar verlängert worden. Betroffen waren unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben.
Tot aufgefundene Wildvögel werden weiterhin untersucht, zuletzt waren die Befunde aber negativ. Aufgrund dieser aktuellen Entwicklung wird die Aufstallpflicht nicht verlängert. Allerdings weist die Behörde daraufhin, dass bei einem erneuten Auftreten von bestätigten Vogelgrippe-Fällen eine Neubewertung der Situation notwendig wird.