Standsicherheit von Bauwerken möglicherweise gefährdet: Hinweise für Eigentümer - Bauberatungszentrum hilft
Am 6. November 2023 ist das Dach der Kirche St. Elisabeth in Kassel vollständig eingestürzt. Die Haupttragelemente der Dachkonstruktion der Kirche (Baujahr 1959/60) bildeten geklebte Holzstegträger - sogenannte „Wolff“-Stegträger.
Das für Bauen, Wohnen, Baurecht und Bautechnik zuständige rheinland-pfälzische Finanzministerium empfiehlt, Gebäude und insbesondere Dachkonstruktionen überprüfen zu lassen, in denen diese Träger oder vergleichbare verbaut wurden.
Laut Ministerium hat ein Gutachten ergeben, dass der Einsturz in Kassel „sehr wahrscheinlich vom Versagen der mit Harnstoffharz ausgeführten Generalkeilzinkenverbindungen in Firstnähe ausgegangen ist.
Als eine wesentliche Ursache wurde die mangelhafte Ausführung (Klebefugendicke, Klebstoffauftrag) – vermutlich in Kombination mit einem ungeeigneten Verfahren zum Aufbringen des Anpressdrucks – identifiziert.“ Wolff-Stegträger (geleimte Holzstegträger) können eine mögliche Gefährdung der Standsicherheit darstellen, insbesondere, wenn sie in Gebäuden aus dem Zeitraum 1958 bis 1970 verbaut wurden.
Da die Zulassung nur bis 1970 galt und die Verleimung (oft mit Harnstoff-Formaldehyd-Leim) mit der Zeit versagen kann, ist eine Prüfung durch den Eigentümer erforderlich, besonders bei größeren Spannweiten in Gewerbe- und Industriebauten.
Das Finanzministerium informiert auf seiner Internetseite fm.rlp.de ausführlich, am besten suchen unter: „Hinweis zu Wolff-Holzstegträgern mit harnstoffverklebte Generalkeilzinkenverbindungen“.
Wer als Eigentümer in Neustadt an der Weinstraße (möglicherweise) betroffen ist, wende sich bitte an das Bauberatungszentrum 06321/855-1888 (Mo, Di, Mi 8 bis 12 Uhr und Do 14 bis 18 Uhr), bauberatungzentrum@neustadt.eu oder direkt an das Sekretariat der Bauaufsicht 06321/855-1314.