Stadtrat beschließt Anpassung der Abwassergebühren

Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat in seiner Sitzung am 16. Dezember einstimmig eine Anpassung der Abwassergebühren beschlossen. Die neuen Gebührensätze treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und sichern den langfristig rechtskonformen und leistungsfähigen Betrieb der städtischen Abwasserbeseitigung.

Konkret wird der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung von bisher 2,00 Euro auf 2,20 Euro pro Kubikmeter angehoben. Der wiederkehrende Beitrag für die Oberflächenwasserbeseitigung steigt von 0,34 Euro auf 0,40 Euro pro Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche und Jahr.

Hintergrund der Anpassung sind deutlich gestiegene Betriebs- und Investitionskosten. Insbesondere höhere Energiepreise, allgemeine Kostensteigerungen durch Inflation sowie ein wachsender technischer und gesetzlicher Aufwand belasten die Abwasserwirtschaft seit mehreren Jahren. Zudem hat der Eigenbetrieb Stadtentsorgung (ESN) zuletzt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzinsung nicht mehr erreicht. Ohne Gegensteuerung würde dies langfristig zu einem Werteverzehr und einer Einschränkung der Investitionsfähigkeit führen.

ESN-Werkleiter Hans-Jörg Salat erläutert: „Eine funktionierende Abwasserbeseitigung ist ein unverzichtbarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Mit der Anpassung schaffen wir die Grundlage, um unsere Anlagen dauerhaft sicher, umweltgerecht und auf dem aktuellen Stand der Technik zu betreiben. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass notwendige Investitionen auch künftig verlässlich umgesetzt werden können.“

Ein Beispiel für den steigenden Investitionsbedarf ist der Bau und die Erneuerung technischer Anlagen, wie etwa Regenüberlaufbecken, die sowohl dem Gewässerschutz als auch der Betriebssicherheit dienen. Solche Maßnahmen sind kostenintensiv, aber für einen ordnungsgemäßen Betrieb zwingend erforderlich.

Letzte Anpassung 2018

Die Stadt weist darauf hin, dass die letzte Anpassung der Schmutzwassergebühr im Jahr 2018 erfolgte, der Beitrag für die Oberflächenwasserbeseitigung sogar seit mehr als zwei Jahrzehnten unverändert war. Die nun beschlossene Maßnahme dient daher auch dazu, Kostenentwicklungen nachvollziehbar und ausgewogen abzubilden.

 
Autor: Pressestelle, 18.12.2025