Ordnungsbehörde deckt unerlaubte Schönheitsinjektionen auf

Die Ordnungsbehörde der Stadt wurde durch eine Anzeige darüber informiert, dass in einem örtlichen Sonnenstudio sowie in einem Kosmetikstudio möglicherweise regelmäßig Botox, Hyaluron und weitere injizierbare Stoffe zur Faltenbehandlung und Lippenauffüllung von einer nicht qualifizierten Person verabreicht werden.

Da derartige Anwendungen in Deutschland ausschließlich von approbierten Ärztinnen und Ärzten und unter bestimmten Voraussetzungen auch von Heilpraktikern durchgeführt werden dürfen, wurden entsprechende Kontrollmaßnahmen eingeleitet.

Im Rahmen einer solchen Kontrolle Anfang Dezember konnten tatsächlich Behandlungen festgestellt werden, bei denen oben genannte, injizierbare Substanzen verabreicht wurden. Die Person verfügte weder über eine ärztliche Approbation noch über eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktikerin.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass einzelne der verwendeten Stoffe aus dem Ausland bezogen worden waren, ohne dass die erforderlichen Nachweise oder Zulassungen vorgelegt werden konnten. Dies stellt einen möglichen Verstoß gegen arzneimittel- und heilkunderechtliche Bestimmungen dar. Auch eine ärztliche Verordnung für die Beschaffung von Botox konnte nicht vorgelegt werden.

Da neben dem Verstoß gegen gewerbe- und hygienerechtliche Vorschriften auch der Verdacht eines Straftatbestands bestand, wurde unverzüglich die Polizei hinzugezogen. Die Polizeikräfte übernahmen den Fall und stellten sämtliche relevanten Beweismittel für ein mögliches Strafverfahren sicher. 

Die Stadtverwaltung weist mit Nachdruck darauf hin, dass ästhetische Injektionen – insbesondere mit Botox oder Hyaluronsäure – medizinische Verfahren sind, die fundierte Fachkenntnisse voraussetzen. Werden sie von nicht berechtigten oder unqualifizierten Personen durchgeführt, können erhebliche Gesundheitsrisiken entstehen, darunter unter anderem:

  • Infektionen durch unsachgemäße Hygiene oder kontaminierte Produkte
  • Gewebeschäden, allergische Reaktionen oder Abszessbildungen
  • Gefäßverschlüsse, die zu Durchblutungsstörungen oder im Extremfall zu dauerhaften Schäden führen können
  • Fehl- oder Überdosierungen, die unnatürliche Ergebnisse oder Funktionsbeeinträchtigungen verursachen können

Für die Beschaffung von Botox ist ein ärztliches Attest notwendig. Wenn dieses nicht vorliegt, ist von einer illegalen Beschaffung und ungeprüften oder nicht zugelassenen Präparaten auszugehen, deren Zusammensetzung und Sicherheit unklar sind. Um sich zu schützen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher Angebote für ästhetische Injektionen stets kritisch hinterfragen.

Die Stadtverwaltung empfiehlt ausdrücklich:

  • sich Behandlungen nur durch approbierte Ärztinnen und Ärzte oder durch entsprechend berechtigte Fachpersonen wie zugelassene Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker durchführen zu lassen,
  • sich vor einer Behandlung über Qualifikation, Zulassung und verwendete Produkte zu informieren,
  • besonders skeptisch zu sein, wenn entsprechende Eingriffe in Kosmetikstudios, Sonnenstudio, Fitnessstudios oder ähnlichen Einrichtungen angeboten werden,
  • bei ungewöhnlich günstigen Angeboten besondere Vorsicht walten zu lassen – Stichwort „Botox-Days“.

Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen werden nun durch die Polizeiinspektion Neustadt durchgeführt.

 
Autor: Pressestelle, 11.12.2025