WICHTIGE INFORMATIONEN
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen des Wahlamtes, die im Rahmen der Landtagswahl 2026 von Relevanz sind:
Information vom 18.03.2026
Aufgrund von Postlaufzeiten empfehlen wir, Wahlbriefe nicht per Post zurückzusenden. Bitte stattdessen folgende Möglichkeiten nutzen:
- Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses (Marktplatz 1),
- Abgabe in den Ortsverwaltungen während der Öffnungszeiten,
- persönliche Abgabe am Wahlsonntag im zuständigen Urnenwahllokal
Wahlbriefe müssen bis spätestens 22. März 2026, 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Neustadt - Wahlamt - Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße eingehen.
Information vom 12.02.2026
- Broschüre zur Landtagswahl 2026 in Leichter Sprache: In der Broschüre sind die Bedeutung der Wahl und die Schritte erklärt.
- Zu finden ist die Broschüre im Internet unter folgender Adresse: https://behindertenbeauftragte.rlp.de/landesbeauftragte/aktuelles/landtagswahl-in-leichter-sprache
- Weitere Broschüren können bei der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz bestellt werden: Kaiserstraße 22, 55116 Mainz per Post oder per E-Mail unter der Adresse: lpb.zentrale@lpb.rlp.de.
Information vom 27.01.2026
- Ab dem 02.02.2026 ist die Briefwahlausgabe im Neustadter Rathaus geöffnet. Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Briefwahlbüro".
Information vom 09.12.2025
- Das Wahlamt ist trotz Schließtage der Verwaltung im eingeschränkten Dienst vor Ort erreichbar.
- Am 29.12.2025, 30.12.2025 sowie am 02. Januar 2026 ist das Wahlamt jeweils von 10:00 bis 13:00 Uhr für Wahlvorschlagsberechtigte erreichbar. In diesem Zeitraum können die Wahlvorschlagsberechtigten Unterstützungsunterschriften, Wahlvorschläge zur Prüfung abgeben oder Wählbarkeitsbescheinigungen beantragen.