WICHTIGE INFORMATIONEN

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen des Wahlamtes, die im Rahmen der Landtagswahl 2026 von Relevanz sind: 

Information vom 18.03.2026

Aufgrund von Postlaufzeiten empfehlen wir, Wahlbriefe nicht per Post zurückzusenden. Bitte stattdessen folgende Möglichkeiten nutzen: 

  1. Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses (Marktplatz 1),
  2. Abgabe in den Ortsverwaltungen während der Öffnungszeiten,
  3. persönliche Abgabe am Wahlsonntag im zuständigen Urnenwahllokal

Wahlbriefe müssen bis spätestens 22. März 2026, 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Neustadt - Wahlamt - Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße eingehen.


Information vom 12.02.2026


Information vom 27.01.2026

  • Ab dem 02.02.2026 ist die Briefwahlausgabe im Neustadter Rathaus geöffnet. Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Briefwahlbüro".

Information vom 09.12.2025

  • Das Wahlamt ist trotz Schließtage der Verwaltung im eingeschränkten Dienst vor Ort erreichbar. 
  • Am 29.12.2025, 30.12.2025 sowie am 02. Januar 2026 ist das Wahlamt jeweils von 10:00 bis 13:00 Uhr für Wahlvorschlagsberechtigte erreichbar. In diesem Zeitraum können die Wahlvorschlagsberechtigten Unterstützungsunterschriften, Wahlvorschläge zur Prüfung abgeben oder Wählbarkeitsbescheinigungen beantragen.