Es wurden Fördergelder für die Maßnahme bewilligt. Muss ich trotzdem wiederkehrende Ausbaubeiträge bezahlen?

Die Stadt hat grundsätzlich die Möglichkeit, aus vorhandenen Förderprogrammen Fördermittel für Baumaßnahmen zu beantragen. Unabhängig davon ist die Stadt verpflichtet, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG) für die Refinanzierung zu erheben. In der Regel ist es so, dass der nicht gedeckte Kostenanteil bezuschusst wird.