6. Bis wann muss eine Kommune einen Wärmeplan vorlegen?

Nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 einen Wärmeplan vorlegen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Neustadt an der Weinstraße hat den Plan bereits beschlossen und liegt damit deutlich vor der gesetzlichen Frist.