3. Wer ist für die Wärmeplanung zuständig?

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist gesetzlich verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen und hat diesen Prozess bereits abgeschlossen. Sie koordiniert die Planung in Zusammenarbeit mit Fachbüros, Stadtwerken, Energieversorgern und weiteren Akteuren. Unterstützt wird sie dabei durch das Land Rheinland-Pfalz, den Bund und verschiedene Förderprogramme, die Kommunen fachlich und finanziell begleiten.