Berufskraftfahrerqualifikationsnachweis

Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- und Personenverkehr. Zum Nachweis der Qualifikation wird seit dem 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab. Der FQN ist zusammen mit der Fahrerlaubnis mitzuführen.

Der Nachweis über die Qualifizierung muss am Tag der Antragstellung online über das Berufskraftfahrerqualifizierungsregister (BQR) von uns abrufbar sein. Bitte tragen Sie in Ihrem Sinne im Vorhinein dafür Sorge, dass Ihre Qualifizierungsstelle die Eintragung in das Register vorgenommen hat. Papierbescheinigungen über die Qualifizierung, die nach dem 02.12.2022 ausgestellt wurden, dürfen nicht mehr als Nachweis anerkannt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass oder gültiger Nationalpass mit Aufenthaltstitel)  
  • aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform (nicht älter als zwei Jahre)
  • Führerschein (Original)
  • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. über Weiterbildungen
  • ggf. Nachweis über die anzurechnende spezielle Aus– oder Weiterbildungsmaßnahme nach der jeweiligen Rechtsvorschrift (ADR–Karte oder Sachkundebescheinigung)
  • ggf. alte FQN-Karte