Familienhebammen
Für die Zeit der Schwangerschaft und des Wochenbettes hat jede Frau einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe gegenüber der Krankenkasse. In machen Lebenssituationen ist eine längerfristige Begleitung hilfereich.
Familienhebammen und Familiengesundheits-Kinderkrankenschwestern sind Fachkräfte mit Zusatzqualifikationen. Sie können Schwangere und Eltern bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes begleiten.
Diese unterstützen Sie…
- In Fragen zur Gesundheit des Kindes
- Bei psychischen und gesundheitlichen Schwierigkeiten
- In der Entwicklung einer guten Eltern-Kind-Beziehung
- In der körperlichen, neurologischen und emotionalen Entwicklung des Säuglings
- Bei der Förderung einer Alltagsstruktur
- Bei bestehender emotionaler Unsicherheit im Umgang mit dem Säugling
- Bei der Vermittlung weiterführender Dienste und Hilfeangeboten
Nähere Informationen zu diesem Angebot, aber auch zu allgemeinen Informationen der Frühen Hilfen erhalten sie beim Jugendamt der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Frühe Hilfen.