Bebauungsplan "Sportpark Lilienthal, I. Änderung und Erweiterung" im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf


Planungsanlass und –intention
Anlass der Änderung des Bebauungsplans (B-Plans) „Sportpark Lilienthal” (rechtskräftig seit 07.03.2013) ist die Aufstellung des B-Plans „Photovoltaikanlagen Benzenloch“. Innerhalb des Geltungsbereichs des im Verfahren befindlichen B-Plans „Photovoltaikanlagen Benzenloch“ befindet sich eine externe Kompensationsfläche aus dem Verfahren „Sportpark Lilienthal“ mit einer Gesamtfläche von ca. 5,6 ha. Durch die Überstellung mit PV-Modulen auf einer Fläche von ca. 3,5 ha kann der ursprünglich erforderliche Ausgleich nicht mehr in Gänze auf den Flurstücken 2792/3, 2792/4 und 2792/14 (Gewanne „Binsloch“ auf der Gemarkung Duttweiler) erbracht werden. Die Änderung und Erweiterung des B-Plans „Sportpark Lilienthal“ zielt daher ausschließlich auf die Festsetzungen „Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)“ ab und ersetzen diese vollständig.
Alle weiteren textlichen Festsetzungen des Urplans „Sportpark Lilienthal“ gelten unverändert weiter.

Planverfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Im Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung abgesehen.

Übersichtskarte mit den Geltungsbereichen

Die Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 11.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025 statt