Bebauungsplan "Zwischen Roßlaufstraße und Speyerbach" im Stadtbezirk 25

Planungsanlass und –intention

Das ehemalige IMBEG-Areal im Roßlauf-Quartier soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Die Fläche des früheren Betonwerks IMBEG ist derzeit partiell genutzt und stellt aufgrund ihrer Lage zwischen gewerblich-industriellen Nutzungen und angrenzenden Misch- und Wohngebieten – insbesondere entlang der Adolf-Kolping-Straße – eine städtebauliche
Herausforderung dar. Die bestehende Gemengelage erfordert eine planerische Neuordnung, um Nutzungskonflikte zu vermeiden und gleichzeitig Entwicklungspotenziale zu aktivieren.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Urbanes Gebiet gemäß § 6a BauNVO zu schaffen. Auf dem Gelände des ehemaligen IMBEG-Areals soll ein modellhaftes Stadtquartier entstehen, das Wohnen, Arbeiten und Freizeit integriert. Dabei stehen die Innenentwicklung, Nachverdichtung und Umnutzung ineffizient genutzter Gewerbeflächen im besonderen Fokus.

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße verfolgt mit der vorliegenden Bauleitplanung folgende übergeordnete Ziele:

  • Stärkung des Wohnstandorts durch Schaffung neuen Wohnraums in zentraler Lage unter Berücksichtigung der Quotierungsrichtlinie,
  • Sicherung bestehender Dienstleistungsangebote (z.B. Tanzschule)
  • Sicherung und Entwicklung von Arbeitsplätzen durch Integration nicht störender gewerblicher Nutzungen,
  • Förderung einer Stadt der kurzen Wege durch funktionale Durchmischung,
  • Beitrag zur Energiewende und Klimaanpassung durch nachhaltige Bau- und Freiraumkonzepte,
  • Städtebauliche Ordnung und Umweltvorsorge durch gezielte Steuerung der Nutzungen und Integration von Grünstrukturen.

Planverfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf 1,87 ha. Das Plangebiet betrifft die Roßlaufstraße 16, 16a, 16b, 18, 20, 22 und umfasst die Flurstücke 3977/43, 3977/77, 3977/79, 3977/82, 3977/83, 3977/85, 3977/86, 3977/88, 3977/89, 3977/90 (s. nachfolgende Abbildung).

Die Frühzeitige Beteiligung wurde vom 11.07.2025 bis einschließlich 11.08.2025 durchgeführt