Bebauungsplan "Photovoltaikanlagen Benzenloch" in den Ortsbezirken Duttweiler, Geinsheim und Lachen-Speyerdorf

Planungsanlass und –intention
Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Inbetriebnahme einer großflächigen PV-Freiflächenanlage im Außenbereich der Stadt Neustadt an der Weinstraße zu schaffen. Der Anteil einer nachhaltigen Energieversorgung durch Nutzung regenerativer Energien soll dadurch deutlich erhöht werden.
Auf den Flächen ist auf insgesamt rd. 24 ha die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 26 MWp geplant. Der gesamte Solarstrom soll in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Hierfür wird ein Geltungsbereich bestehend aus drei Teilgeltungsbereichen ausgewiesen, unter der Berücksichtigung natur- und artenschutzrechtlicher Belange.

Planverfahren
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Übersichtskarte mit Geltungsbereich 1

Der genaue räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von rd. 24 ha.
Im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf umfasst die Fläche anteilig das Flst.-Nr. 9634/30. Im Ortsbezirk Duttweiler umfasst der Geltungsbereich vollständig die Flst.-Nr. 2792/3, 2793/11 (Tiefbrunnen) und 2793/14 sowie teilweise das Flurstück mit der Nummer 2792/4.  Im Ortsbezirk Geinsheim umfasst der Geltungsbereich vollständig die Flst.-Nr. 7426 und 7420 sowie anteilig die Flst.-Nrn. 7425, 7424, 7423, 7422 und 7421.
Die Abgrenzung der Teilgeltungsbereiche kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.

Externe Kompensationsflächen (Geltungsbereiche 2 und 3, siehe Planzeichnung)
Die Fläche auf der Gemarkung Geinsheim hat eine Größe von rd. 1 ha und umfasst den östlichen Teil der Flst.-Nr. 7693.   
Die Fläche auf der Gemarkung Harthausen (außerhalb der Gemarkung Neustadts) hat eine Größe von rd. 1 ha und umfasst die Flst.-Nr. 4930 innerhalb des Geltungsbereichs 3.

Der Satzungsbeschluss wurde am 04.11.2025 im Stadtrat gefasst.
Es steht noch die Genehmigung durch die SGD aus!