Neue Parkausweise für Handwerker und Sozialdienste
Um die Arbeit unserer Handwerksbetriebe und sozialen Dienste in der Innenstadt noch effizienter zu gestalten, führt die Stadt Neustadt ab sofort einen neuen Handwerkerparkausweis ein.
Dieses Angebot soll die Flexibilität bei Be- und Entladevorgängen erhöhen und gleichzeitig die Einhaltung der Verkehrsregeln in der Fußgängerzone sicherstellen. Den Ausweis gibt es für Handwerksbetriebe mit Firmensitz in Neustadt, die ihre Tätigkeiten überwiegend im Stadtgebiet ausüben, sowie für soziale Dienste, die regelmäßig im Stadtgebiet unterwegs sind.
Unterstützung für Betriebe und soziale Dienste
Der neue Handwerkerparkausweis ist eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden - aber wesentlich teureren - Angebot der Metropolregion Rhein-Neckar und soll den lokalen Betrieben die Arbeit erleichtern.
Bürgermeister Stefan Ulrich erklärt: „Mit dem neuen Parkausweis möchten wir die Arbeit unserer Handwerksbetriebe und sozialen Dienste in Neustadt noch besser unterstützen. Besonders das Be- und Entladen in der Fußgängerzone ist nun auch außerhalb der regulären Lieferzeiten möglich, was die Flexibilität deutlich erhöht.“
Vorteile auf einen Blick:
- Be- und Entladen in der Fußgängerzone auch außerhalb der regulären Lieferzeiten
- Erleichterung bei der täglichen Arbeit für Handwerksbetriebe und soziale Dienste
- Gültigkeit: 1 Jahr, Kosten: 100 Euro
- Bis zu drei Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden (nicht gleichzeitig in der Zone parken)
Alle Informationen zu Voraussetzungen, Beantragung und Nutzungsbedingungen sind abrufbar unter: www.neustadt.eu/Handwerkerparkausweis.
Wichtiger Hinweis zu Verkehrskontrollen:
Mit der Einführung des neuen Ausweises wird die Stadt Neustadt die Kontrollen in der Fußgängerzone deutlich intensivieren, um die Zufahrtsregelungen konsequent durchzusetzen. Falschparker müssen künftig mit Verwarnungen, Bußgeldern oder sogar Abschleppmaßnahmen rechnen.
Die Stadt Neustadt bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und die Einhaltung der geltenden Regelungen zum Schutz der Fußgänger und zur Sicherstellung eines reibungslosen Liefer- und Arbeitsverkehrs in der Innenstadt. Gemeinsam sorgen wir für eine lebendige und sichere Innenstadt für alle.
Für Rückfragen steht die Ordnungsbehörde unter E-Mail an parken@neustadt.eu gern zur Verfügung.