Stornobedingungen
Gibt ein Unterkunftsbetrieb keine eigenen Stornoregelungen in Deskline an, greifen die des Deutschen Reiserechts. Diese sind im Vertragswerk zwischen Gastgeber und Gast in den angehängten AGBs ersichtlich. Die Stornokosten belaufen sich auf folgende Anteile:
a) bei Ferienwohnungen und Übernachtungen ohne Frühstück: 90% des Gesamtbetrags
b) bei Übernachtung/Frühstück: 80% des Gesamtbetrags
c) bei Halbpension: 70% des Gesamtbetrags
d) bei Vollpension: 60% des Gesamtbetrags
Ein Unterkunftsbetrieb kann jedoch auch eigene Stornobedingungen angeben. Beispiel: Bis 60 Tage vor gebuchter Anreise kostenlose Stornierung, danach 80% des Gesamtbetrags. Betriebseigene Stornoregelungen dürfen nicht strenger sein als die des Deutschen Reiserechts. Somit sind Stornogebühren von 100% des Gesamtbetrags nicht zulässig.
Der Vorteil betriebseigener Stornoregelungen liegt darin, dass die Gäste im Buchungsprozess an verschiedenen Stellen auf diese Regelungen hingewiesen werden. Ebenso werden sie bei der Buchungsbestätigung explizit ausgespielt.
Betriebseigene Stornoregelungen können nur die Tourist-Information in Deskline für den Betrieb hinterlegen.