Was ist ein grundstücksbezogener bzw. gebietsbezogener Artzuschlag?
Ein grundstücksbezogener Zuschlag fällt für ein beitragspflichtiges Grundstück an, wenn es in der Regel teilweise oder vollständig gewerblich genutzt wird und dadurch ein erhöhter Ziel- und Quellverkehr entsteht. Für die Bestimmung sind u. a. die Gewerbemeldungen zum Zeitpunkt der sachlichen Beitragspflicht entscheidend. Gewerbetreibende sind verpflichtet, gemäß § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ihre An-, Um- und Abmeldungen vorzunehmen.
Für ausgewiesene Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete gibt es, unabhängig von der Art der Nutzung, einen gebietsbezogenen Zuschlag.