Wie wird die Anzahl der Vollgeschosse ermittelt?

Es ist zu unterscheiden, ob das beitragspflichtige Grundstück im Geltungsbereichs eines gültigen Bebauungsplans liegt oder sich in einem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB befindet. In beplanten Gebieten orientiert sich die Zahl an die zulässige Festsetzung im Bebauungsplan. In unbeplanten Gebieten wird die tatsächlich vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung herangezogen. Ist die tatsächlich vorhandene Vollgeschosszahl höher als in den Festsetzungen bzw. in der näheren Umgebung, so wird die tatsächliche vorhandene Vollgeschosszahl zugrunde gelegt.