Die Hauptfahne Schwarz-Rot-Gold mit Programm: "Deutschlands Wiedergeburt"

Lutz Frisch

Die Farben Schwarz-Rot-Gold bestimmten das äußere Bild des Hambacher Festes; sie tauchten in Fahnen, Schärpen, Gürteln und Kokarden auf und wurden als „alt­deutsch“ bezeichnet. Ganz neu im zeitli­chen Umfeld des Festes war die Anordnung in Form der Trikolore („Dreifarb“), also drei gleich breiten Streifen nach franzö­sischem Beispiel. Die Bedeutung der Farben ist nicht offiziell definiert; es gibt aber verschiedene Hinweise auf Schwarz als Zeichen für die dunkle Zeit der „Knechtschaft“, Rot für das in Krieg und Verfolgung vergossene Blut und Gold für die erhoffte strahlende Zukunft.

Die wichtigste Fahne beim Hambacher Fest trägt im roten Streifen die Aufschrift „Deutschlands Wiedergeburt“. Damit knüpften die Organisatoren an die Zeit des 1806 aufgelösten „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ an. Sie wurde als Beitrag der Festordner und ihrer Heimatstadt von Johann Philipp Abresch im Festzug zum Schloss getragen und dort „auf der höchsten Zinne“ platziert. Er brachte sie auch nach Abschluss der Festwoche am 1. Juni 1832 in die Stadt zurück, wo sie der Landtagsabgeordnete Johann Jakob Schopman in Verwahrung nahm. Die Festordner, zu denen Abresch gehörte, hatten den Auftrag zur Fertigung erteilt. Dafür mussten drei verschiedenfarbige Stoffe beschafft und so gut verarbeitet werden, dass die Fahne Wind und Wetter während der Festwoche trotzen konnte. Deshalb ist sie vermutlich das Werk eines professionellen Schneiders.

Die Neustadter Fahne hat ein wechselvolles Schicksal erlebt. Beim Prozess gegen die „Rädelsführer“ beim Hambacher Fest im Sommer 1833 in Landau lag sie als Beweisstück vor. Im Sitzungsprotokoll heißt es: „In gespannter Erwartung sind alle Blicke darauf gerichtet, und eine allgemeine Bewegung wird im Saale bemerklich. – Die Identität der Fahnen wird von den Zeugen anerkannt“. 

Gleich nach dem Hambacher Fest wurde die Farbkomposition Schwarz-Rot-Gold verboten. Erst im Revolutionsjahr 1848 kam die Neustadter Fahne von 1832 wieder zu Ehren. Anfang April 1848 wehte sie bei der Gründung des „Pfälzer Volksvereins“ an der Fruchthalle in Kaiserslautern. Am 28. Mai hisste sie Johann Philipp Abresch auf der Wolfsburg zur Erinnerung an das Hambacher Fest. Zwei Wochen danach präsentierte er sie auf dem Neustadter Bahnhofsplatz beim Empfang einer Gruppe Abgeordneter der Paulskirche. Dort war die Farbfolge Schwarz-Rot-Gold im März 1848 zur Nationalfahne bestimmt worden.

Beim 40-jäh­rigen Jubiläum 1872 trug Abreschs Schwiegersohn Louis Geisel die Neustadter Fahne im Festzug auf das Hambacher Schloss. Spätestens ab diesem Zeitpunkt stand sie im Eigentum der Familie Abresch. Die Neustadter Zeitung schrieb u. a., die Fahne werde von ihr „wie eine Reliquie“ aufbewahrt und proklamiere „die Wiedergeburt Deutschlands auf ihren alters­ver­blaßten Farben“. Später wurde sie an die Stadt Neustadt ausgeliehen und zeitweise im früheren „Heimatmuseum“ präsentiert. Seit 2008 bildet sie die Hauptattraktion der Ausstellung auf dem Hambacher Schloss, wo sie 1832 zum ersten Mal präsentiert wurde.

Die Neustadter Fahne ist gewissermaßen die „Urmutter“ mehrerer Nationalfahnen. 1919 knüpfte die Weimarer Verfassung mit Schwarz-Rot-Gold an die Tradition des Hambacher Festes an. 1948/49 entschieden sich beide nach dem „Dritten Reich“ entstandenen deutschen Staaten für die Rückkehr zur Trikolore von Hambach. Seit 1990 repräsentiert sie die vereinigte Bundesrepublik Deutschland.

Auch die rheinland-pfälzische Fahne wird seit 1948 von Schwarz-Rot-Gold bestimmt. Ein zusätzliches Wappen mit Trierer Kreuz, Mainzer Rad und Pfälzer Löwen symbolisiert die drei großen Regionen unseres Bundeslandes.

Autor: Stadtarchiv