Couragierter Festordner und Fahnenträger: Johann Philipp Abresch
Lutz Frisch
Johann Philipp Abresch wurde am 3. März 1804 in seinem Elternhaus in der Neustadter Hauptstraße (heute Nr. 118) geboren. Zur Unterscheidung von seinem Vater Johann, der Mitglied im Stadtrat war, wurde er nach dem zweiten Vornamen Philipp und wegen seiner Haarfarbe auch „der rote Abresch“ genannt. Zur Unterstützung der verfolgten Journalisten wie Siebenpfeiffer und Wirth gründete er die Neustadter Filiale des Pressvereins am 1. Februar 1832 mit; er verpflichtete sich zu einer monatlichen Spende. Als der Verein von der Regierung verboten wurde, unterschrieb er eine Protestnote.
Abresch gehörte zu den 32 Festordnern, welche die von Siebenpfeiffer verfasste Einladung zum Hambacher Fest mit Datum vom 20. April 1832 unterzeichneten; dabei verwendete er die Berufsbezeichnung „Ökonom“. Gegen das Verbot des Festes durch die Regierung protestierte Johann Philipp Abresch mit den anderen Festordnern mit Erfolg. In deren Auftrag brachte er die schwarz rot goldene Trikolore mit der Aufschrift „Deutschlands Wiedergeburt“ im Festzug zum Schloss. Dabei befand er sich im vorderen Teil des Zuges in einer Gruppe der Festordner, welche die Mitglieder des „Landrats“ (heute Bezirkstag) mit Siebenpfeiffer und Wirth einrahmten. Nach der Ankunft pflanzte er die Fahne auf der „höchsten Zinne“ des Turms auf – in der Ruine eine gefährliche Aktion.
Abresch trug dabei wie alle Festordner einen schwarzen Anzug, eine schwarz rot goldene Schärpe und einen Hut mit breiter Krempe („Hambacher Hut“). Auf der Rückseite eines Porträts notierte er sein Motto, in dem er auf die Aufschrift der Hambacher Fahne anspielte:
Nur durch standhaft-muthiges Ringen
wird unsres Banners Wahlspruch gelingen!
Am 1. Juni brachte Abresch in Begleitung der Festordner, der Bürgergarde und vieler Bürger die Fahne in die Stadt zurück. Wirth konstatierte in seiner Festchronik mit dem Titel „Das Nationalfest der Deutschen zu Hambach“: „Es wird einst geschichtlichen Werth erlangen, den Namen des Deutschen zu kennen, der unsere Fahne zum ersten Male wieder getragen hat; wir bemerken daher, daß der Oekonom Abresch, ein junger feuriger Patriot, die Ehre hatte, Deutschlands Panner zu tragen“.
Nach dem Fest geriet Johann Philipp Abresch mehrfach mit der Justiz in Konflikt. Bei der Verhaftung Siebenpfeiffers in Haardt am 18. Juni 1832 bahnte er sich den Weg durch die Menge in das Wohnhaus seines Schwagers, in dem Siebenpfeiffer wohnte. Dabei stieß er zwei Gendarmen zur Seite, weshalb er zu einer Geldstrafe von 20 Gulden verurteilt wurde. Auch später hielt er Kontakt zu Siebenpfeiffer. Als dieser im November 1833 aus dem Gefängnis in Frankenthal ins elsässische Weißenburg floh, besuchte ihn Johann Philipp Abresch auch dort.
Der Deutsche Bund reagierte auf das Hambacher Fest u. a. mit dem Verbot politischer Vereine, außerordentlicher Volksfeste und öffentlicher politischer Reden. Johann Philipp Abresch unterzeichnete einen scharfen Protest an die Adresse von König Ludwig als einer der ersten von 1331 Bürgern aus der ganzen Pfalz. Wegen „Hochverrath und Verunglimpfung der höchsten Staatsbehörden“ angeklagt, wurde er zu 6 Tagen Haft verurteilt. Eine noch härtere Strafe erhielt er nach der Feier des 1. Jahrestags (Pfingsten 1833) auf dem Schlossberg. Die zahlreichen Besucher wurden von bayerischen Soldaten nach Hambach und in die Stadt getrieben. Abreschs Protest brachte ihm wegen „Beleidigung des Landkommissars“ eine Gefängnisstrafe von einem Monat ein.
In den Revolutionsjahren 1848/49 präsentierte Johann Philipp Abresch die Hambacher Fahne mehrfach: etwa beim Jahrestag des Festes 1848 auf der Wolfsburg und kurz danach bei einem festlichen Empfang von 40 Abgeordneten der Paulskirche vor dem Neustadter Bahnhof.