Das Siegel der Bürger von Neustadt

Pirmin Spieß

Das älteste bekannte Stadtsiegel datiert aus dem Jahr 1256 – es hängt an einer Urkunde des Klosters St. Lambrecht neben dem Siegel der Priorin Sapientia. Das Siegel ist leicht beschädigt. Vollständig erscheint es an Urkunden im Jahr 1274 und später 1285. Die Urkunde vom 28. Dezember 1274 liegt im Landeshauptarchiv Koblenz und zeigt heraldisch links die wittelsbachischen Rauten, rechts den aufsteigenden pfälzischen Löwen mit gefiedertem Schweif, Rankenwerk füllt das Feld um den Schild.

Legende: SIGILLUM . BURGNSIUM . NOVE . CIVITATIS

Die Bürger der Stadt werden unterschiedlich bezeichnet, als "burgenses" (abgeleitet von burgus, Burgbezirk), "oppidani" (vom keltischen oppidum, befestigter Platz) oder "cives" (lateinisch „Bürger“), Namensgeber für "civitas". Geben die ersten beiden Begriffe nur die Summe der Bürger wieder, so zeigt "civitas" die Körperschaft an sich, die Gesamtheit der Bürger als Subjekt, die juristische Person, an. Die juristische Person ist rechtsfähig und selbstständiger Träger von Rechten und Pflichten.

Die Urkunde von 1274, bei der es sich um eine Grundstücksstreitigkeit in Metternich bei Koblenz handelt, – zeitlich zwischen der Königswahl Rudolfs und dem Privileg für Neustadt – hat folgende Besonderheit:

Sie nennt im Text ("corroboratio") neben anderen den Pfalzgrafen bei Rhein als Siegler. Sein Siegel fehlt aber überraschenderweise bei den anhängenden Siegeln! An seine Stelle tritt das städtische Siegel (großes Stadtsiegel).

Über den Grund des fehlenden Pfalzgrafensiegels kann nur spekuliert werden. Vielleicht hatte der Pfalzgraf das einige Monate später erfolgende Stadtrechtsprivileg im Auge. Daher trat er zurück und die Stadt trat an seine Stelle. Damit wird der Eindruck erweckt, Neustadt sei eine Freistadt ohne Stadtherrn. Der Pfalzgraf erwartete wohl den auszuhandelnden Text des Königsdiploms am 6. April 1275.

Autor: Stadtarchiv