Königsdiplom, ausgestellt bei Weißenburg am 6. April 1275

Pirmin Spieß


König Rudolf von Habsburg (*1218) (1273-1291) bewidmet die Bürger von Neustadt mit dem Recht und den Freiheiten der Stadt Speyer. Der Besitzstand des Pfalzgrafen Ludwig II. (*1229) (1253-1294) soll dabei gewahrt bleiben und neue Reichsleute, die „homines imperii“, nicht aufgenommen werden. Das Reichsoberhaupt macht damit Neustadt zur Reichsstadt.

Gegeben „apud“ (bei) Weißenburg am Tage vor den Iden des April

Darunter steht abgesetzt in feierlicher Form das Monogramm des Königs: in einem Rechteck mit 3 gezogenen Schäften von oben nach unten steht geschrieben RVD – OLP – HVS und diagonal R(ex) R(omanorum) S(emper) A(ugustus) – König der Römer allzeit Mehrer [des Reiches]. Die Anordnung erfolgte nach Art des „Rösselsprungs“ und wird dem Springer (Pferdchen altdeutsch „Rössel“) im Schach nachgebildet.

Der König hat einen Strich, den sogenannten „Vollzugsstrich“, sein Handzeichen, genau genommen nur einen einzigen Buchstaben dabei selbst geschrieben. Das blieb bislang unentdeckt! Es handelt sich um den letzten Buchstaben in der letzten Zeile, der „Signumszeile“. Sie endet mit „regis invictissimi“.

Der König wird nicht nur als unbesiegt, als“unbesiegbar“ bezeichnet, das Adjektiv wird intensiviert und in den Superlativ gesetzt: der “Unbesiegbarste“! Eine kaum denkbare Steigerung seiner Unbesiegbarkeit gelingt Rudolf mit einem einzigen Zeichen: dem Buchstaben „j“ beziehungsweise “i“: er zieht nach dem „m“ des Kanzleischreibers einen langen, leicht gewellten Strich endend mit einer erstaunlich tiefen Unterlänge!

An roter Schnüre hängt das Königssiegel in rotem Wachs. Es zeigt Rudolf auf dem Thron. Die Umschrift lautet: Rudolfus Dei Gracia Romanorum Rex Semper Augustus – Rudolf, König der Römer, allzeit Mehrer [des Reiches].

Die Verleihung Speyerer Rechts erfolgte nicht 1:1, sondern übertrug den Neustadter Bürgern die Befugnis, dasselbe Recht wie es die Bürger Speyers innehatten, zu vereinbaren. Speyerer Recht wird z.B. auch Heilbronn oder Germersheim verliehen – Landau und Bergzabern erhalten dagegen Hagenauer Recht. Die Klausel für Ludwig erklärt sich aus den umwohnenden – im Schatten der Wolfsburg – lebenden Reichsleuten.

Der Aufstieg der pfalzgräflichen Stadt (Erstnennung 3. Februar 1246) zur Reichsstadt – wird unter den Nachfolgern der Könige/Kaiser bis zum 30jährigen Krieg durchgehalten, weil jeder Mensch, auch der König, sich nur für die Zeit seines Lebens verpflichten kann und das Privileg stets neu ausgestellt werden muss, wenn es nicht seine Gültigkeit verlieren soll.

Autor: Stadtarchiv