Wiedererlangung der Stadtrechte
Berthold Schnabel
Von der Stadt zum Flecken und wieder zurück
Wegen seiner Beteiligung an der "bewerischen empörung" musste die Neustadter Bürgerschaft nicht nur ein hohes Strafgeld zahlen, sondern sie verlor auch die "priuilegien, freiheitt vnd begnadigung", die ihr Kaiser, Könige und die Pfalzgrafen bei Rhein gewährt hatten. Neustadt wurde somit zu einem Flecken, einem befestigten Dorf
Dieser für die Bürgerschaft, „entwürdigende Zustand“ bestand bis 1543. Mit Urkunde vom 17. Oktober dieses Jahres verzieh Kurfürst Ludwig V. "auß fürstlicher miltigkeitt" der Stadt das "inn bewrischer auffrure beschehen vbertretten gnediglich" und stellte ihr die Urkunden mit ihren Privilegien und Freiheiten wieder zu. Seinen Schritt begründete er damit, dass die Personen, die an "solcher auffrur vnd vbertrettens" schuldig waren, "der gebure gestrafft, auch seither merteils verstorben weren", die Bewohner der Stadt sich aber als getreue Untertanen gezeigt hätten. Doch geschah die Wiederherstellung der städtischen Freiheiten mit zwei Einschränkungen: Die Bürgerschaft hatte den 20. Pfennig sowie weitere Steuern zu zahlen, von denen sie zuvor befreit gewesen war. Auch durften Leibeigene und andere Untertanen des Kurfürsten erst dann in die Stadt ziehen, nachdem sie das vorgeschriebene Abzugsgeld an dessen Beamten gezahlt hatten.