Erste Rebsortenverordnung 1584 und der Gänsfüsser-Wein

Michael Landgraf und Fritz Schumann

Am 15. Juli 1584 initiierte Pfalzgraf Johann Casimir in Neustadt die erste Rebsortenverordnung der Welt. Seinen „lieben und getreuen“ Neustadtern ordnete er an, dass „die Weinberge des Edel Gänsfüssel nicht ausgehauen werden dürfen.“ Sollte dies doch wegen Überalterung der Fläche erforderlich sein, dann muss wenigstens die gleiche Fläche wieder neu gepflanzt werden. Diese Rebsortenverordnung ist mit Abstand die älteste, denn die nächsten erschienen erst im 18. Jahrhundert. Sie enthält die Begründung: „Weiln denn solch Genßfüssergewechs beinahe an keinem Ort deutschen Lands als zu Neustatt und in der nähe daselbst herum gepflanzt und ob sie schon bisweilen an anderen Ort gepflanzt, doch so lieblich und gut als zu Neustatt nicht werden."

Johann Casimir liebte den Gänsfüsser-Wein. Der Gänsfüsser, der auch Blauer Gänsfüsser, Argant und Erlenbacher genannt wurde, war eine starkwüchsige Rebsorte, die in der Pfalz rund um Neustadt, Haßloch, Deidesheim und Edenkoben, an der Bergstraße, in Württemberg, in der Steiermark und in Südtirol verbreitet war. Der Name leitet sich von den Blättern ab, die fünflappig gebuchtet dem Fuß einer Gans ähnlich waren. Die Beeren wirken dunkel und glänzend, der Wein selbst galt damals als bekömmlich. So wird er in Kräuterbüchern des 16. Jahrhunderts mit Gesundheit verbunden. Je nach Jahrgang brachte die Sorte Weine von unterschiedlicher Güte hervor. Der Rotwein musste aufwändig lange im Holzfass gelagert werden, was von Winzern teils als Nachteil angesehen wurde. Der hohe Tannin-Gehalt sicherte allerdings den Weinen eine lange Haltbarkeit, was heißt, dass der Gänsfüsser die Lagerung besser und länger ohne Qualitätsverlust überstand.

Rund 200 Jahre nach Johann Casimir berichtet der Gimmeldinger Gerichtsschreiber Philipp Jakob Breuchel, „weil er (Gänsfüsser) nicht jung trinkbar ist, so wird nicht mehr darauf geachtet, und werden solche Stöcke nicht fortgepflanzt; zu Neustadt ist noch ein einziger Wingert davon.“ Laut Stadtchronik war dieser Weinberg am Kapellenberg bei Gimmeldingen. Wie Breuchel schreibt, war bei den engen Standweiten der Reben im Weinberg der Anbau des starkwüchsigen Gänsfüssers mit Problemen verbunden. Er berichtet weiterhin von einer einzigen Rebe, die drei Rheinische Ohm Wein brachte. Dies entspricht etwa dem Jahresverbrauch des Hausherrn, was bedeutet, dass die einzelne Rebe als äußerst ertragreich galt.

Leider erwies sich die Sorte im Weinberg gegenüber den im 19. Jahrhundert aus Amerika eingeschleppten Krankheiten echter Mehltau (Oidium) und falscher Mehltau (Peronospora) als hochempfindlich. Daher wird heute bei einer Anpflanzung ein intensiver Pflanzenschutz empfohlen.

Heute wird der Gänsfüsser durch das Dienstleitungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt-Mußbach sowie in Haßloch durch das Weingut Braun (Meckenheim) wieder angepflanzt und angeboten. Beliebt war und ist bis heute der Gänsfüsser als Hausrebe, denn seine tiefen Wurzeln können das Fundament und feuchte Keller trocken halten. Daher umranken Gänsfüsser-Reben Häuser und überdecken Straßen und Höfe.

Autor: Stadtarchiv