Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?
Sie müssen in Neustadt an der Weinstraße mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und tatsächlich in einer der Zonen (siehe Übersichtspläne) wohnen.
Das Kraftfahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen sein oder wird nachweislich privat von ihr genutzt (Nutzungsüberlassungserklärung). Die Nutzungsüberlassungserklärung muss im Rahmen der Antragstellung vorgelegt werden.
Eine Zuwiderhandlung der privaten Nutzung des Fahrzeugs führt zum Einzug des Bewohnerparkausweises.
Jede antragstellende Person erhält den Bewohnerparkausweis nur auf die Kraftfahrzeuge, die unter der gleichen Anschrift zugelassen oder zur dauerhaften privaten Nutzung überlassen sind. Pro Haushalt können bis zu zwei Bewohnerparkausweise erworben werden.