Nutzung

Bis zu drei Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.

Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.

Bitte beachten Sie die Richtlinien für den Handwerkerparkausweis Neustadt an der Weinstraße.

Mit dem Handwerkerparkausweis kann ein Betrieb seinen Werkstattwagen für die Dauer des Arbeitseinsatzes im Rahmen des angemeldeten Handwerkbetriebes werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr in folgenden Bereichen parken (für die ambulanten sozialen Diensten gelten diese zeitlichen Begrenzungen nicht), sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO), ausgenommen Ladezonen, Gehwege und mobile Beschilderung
  • in Haltverbotszonen (VZ 290 StVO), soweit eine Durchfahrtsbreite von 3,05 m verbleibt
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325.1 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, soweit eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m verbleibt
  • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
  • auf Parkplätzen (VZ 314, 315) bei denen die Parkzeit zeitlich beschränkt ist
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • Im Bereich der Fußgängerzone (Zeichen 242):
    • Mit dem Handwerkerparkausweis für das Stadtgebiet Neustadt darf zusätzlich auch außerhalb der Liefer- und Ladezeiten in die Fußgängerzone eingefahren werden, wenn der Transport von Gegenständen die Nutzung eines Kraftfahrzeuges erfordert. Das Parken ist grundsätzlich verboten.
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286, 290.1-40, 314 und 315, Zeichen 1020-32 Bewohner mit Parkausweis Nr. "frei“, Zeichen 1044-30 "Bewohner mit Parkausweis Nr ….“)

Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen weder gefährdet noch erheblich behindert werden. Es muss stets eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m verbleiben.

Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen, im Bereich der Wohnung oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragsstellung vor Ort erforderlich.