Voraussetzungen

Der Handwerkerparkausweis können Handwerksbetriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Firmensitz muss sich in Neustadt an der Weinstraße befinden
  • der Betrieb muss entweder bei der HWK oder der IHK gemeldet sein
  • der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird
  • die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und müssen als Werkstattwagen (verlängerte Werkbank) bzw. für Material- und Werkzeugtransporte genutzt werden z.B. Kombi, Kastenwagen oder Transporter.

Weiterhin kann der Handwerkerparkausweis auch von ambulanten sozialen Diensten zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der häuslichen Pflege und medizinischen Versorgung beantragt werden.