Handwerkerparkausweis für Neustadt an der Weinstraße

Der Handwerkerparkausweis Neustadt an der Weinstraße wurde speziell entwickelt, um Handwerksbetrieben mit Firmensitz in Neustadt an der Weinstraße das Arbeiten in der Stadt zu erleichtern. Besonders für Unternehmen, die regelmäßig an verschiedenen Einsatzorten in Neustadt an der Weinstraße tätig sind, bietet dieser Ausweis eine praktische Lösung. Anstatt für jeden einzelnen Einsatzort eine separate Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen zu müssen, können Handwerksbetriebe nun diesen Handwerkerparkausweis nutzen. Dieser ermöglicht es, flexibler und zeitsparender zu arbeiten, indem er eine unkomplizierte Parkmöglichkeit bietet, die den logistischen Aufwand deutlich reduziert. So bleibt mehr Zeit für die eigentliche Arbeit und weniger für bürokratische Hürden.

Weiterhin kann der Handwerkerparkausweis auch von ambulanten sozialen Diensten zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der häuslichen Pflege und medizinischen Versorgung beantragt werden.

Geltungsbereich

Der Handwerkerparkausweis gilt im gesamten Stadtgebiet.

Voraussetzungen

Der Handwerkerparkausweis können Handwerksbetriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Firmensitz muss sich in Neustadt an der Weinstraße befinden
  • der Betrieb muss entweder bei der HWK oder der IHK gemeldet sein
  • der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird
  • die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und müssen als Werkstattwagen (verlängerte Werkbank) bzw. für Material- und Werkzeugtransporte genutzt werden z.B. Kombi, Kastenwagen oder Transporter.

Weiterhin kann der Handwerkerparkausweis auch von ambulanten sozialen Diensten zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der häuslichen Pflege und medizinischen Versorgung beantragt werden.

Nutzung

Bis zu drei Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.

Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.

Bitte beachten Sie die Richtlinien für den Handwerkerparkausweis Neustadt an der Weinstraße.

Mit dem Handwerkerparkausweis kann ein Betrieb seinen Werkstattwagen für die Dauer des Arbeitseinsatzes im Rahmen des angemeldeten Handwerkbetriebes werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr in folgenden Bereichen parken (für die ambulanten sozialen Diensten gelten diese zeitlichen Begrenzungen nicht), sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO), ausgenommen Ladezonen, Gehwege und mobile Beschilderung
  • in Haltverbotszonen (VZ 290 StVO), soweit eine Durchfahrtsbreite von 3,05 m verbleibt
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325.1 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, soweit eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m verbleibt
  • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
  • auf Parkplätzen (VZ 314, 315) bei denen die Parkzeit zeitlich beschränkt ist
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • Im Bereich der Fußgängerzone (Zeichen 242):
    • Mit dem Handwerkerparkausweis für das Stadtgebiet Neustadt darf zusätzlich auch außerhalb der Liefer- und Ladezeiten in die Fußgängerzone eingefahren werden, wenn der Transport von Gegenständen die Nutzung eines Kraftfahrzeuges erfordert. Das Parken ist grundsätzlich verboten.
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286, 290.1-40, 314 und 315, Zeichen 1020-32 Bewohner mit Parkausweis Nr. "frei“, Zeichen 1044-30 "Bewohner mit Parkausweis Nr ….“)

Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen weder gefährdet noch erheblich behindert werden. Es muss stets eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m verbleiben.

Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen, im Bereich der Wohnung oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragsstellung vor Ort erforderlich.

Gültigkeitsdauer und Kosten

Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Der Handwerkerparkausweis kostet 100,- € pro Ausweis.

Die Verwaltungsgebühr für alle nachträglichen Änderungen (z.B. Fahrzeugwechsel, Rückgabe des Ausweises, Entfernen oder Hinzufügen von weiteren Kennzeichen, etc.) beträgt 15,00 €.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Kopie der Handwerkskarte und die Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopien der KFZ-Scheine
  • Fotos der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren KFZ-Zeichen

Bei den Sozialdiensten ist lediglich der Antrag sowieKopien der KFZ-Scheine vorzulegen.

Antragsstellung

  • Füllen Sie das Antragsformular aus
  • Reichen Sie den Antrag mit den benötigten Unterlagen per E-Mail an parken@neustadt.eu, per Post oder persönlich ein.
  • Sie können den Handwerkerparkausweis dann persönlich abholen. Die Gebühr kann bei Abholung mit Girocard, Master- oder Visacard, notfalls auch bar entrichtet werden.
  • Wir senden Ihnen den Handwerkerparkausweis mit der entsprechenden Rechnung zu.

Kontakt