Briefwahlunterlagen beantragen
Wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zu:
▶ per E-Mail an briefwahl@neustadt.eu
▶ persönlich in der Briefwahlausgabe im Neustadter Rathaus
▶ schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
▶ online über OLIWA
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Wählerinnen und Wähler, die ihre beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten haben, können bis spätestens Samstag, 14.06.2025, 12:00 Uhr persönlich in der Briefwahlausgabe im Neustadter Rathaus (Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße) neue Unterlagen beantragen.
- Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
- Bei der Beantragung per E-Mail oder einer schriftlichen Beantragung sind der vollständig Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, die vollständige Anschrift und ggf. auch die abweichende Versandanschrift anzugeben.
- Sollten die Briefwahlunterlagen nicht persönlich in der Briefwahlausgabe abgeholt werden, ist eine Vollmacht nötig.
- Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Bevollmächtigte setzt voraus, dass die bevollmächtigte Person bereits das 16. Lebensjahr vollendet hat (vgl. § 19 Abs. 5 Kommunalwahlordnung RP).
- Aufgrund aktueller Postlaufzeiten von mindestens drei bis sechs Tagen empfehlen wir, Wahlbriefe nicht per Post zurückzusenden. Nutzen Sie stattdessen folgende Möglichkeiten:
- Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses
- persönliche Abgabe am Wahlsonntag im zuständigen Urnenwahllokal
- persönliche Abgabe im Briefwahlbüro bis spätestens am 13.06.2025