Metalldose von Johann Philipp Abresch

Blech, rot lackiert, Mitte des 19. Jahrhunderts

Die Blechdose mit Klappdeckel stammt aus dem persönlichen Besitz von Johann Philipp Abresch. Er war Träger der Hauptfahne beim Hambacher Fest 1832. Auf der rot lackierten Dose steht der Namenszug „J. Ph. Abresch" in Gold. Umrahmt wird der Name durch einen Blütenkranz. Innen ist die Dose blaugrün lackiert. Möglicherweise handelt es sich hierbei um seine Tabakdose.

Couragierter Festordner und Fahnenträger: Johann Philipp Abresch

Lutz Frisch

Johann Philipp Abresch wurde am 3. März 1804 in seinem Elternhaus in der Neustadter Hauptstraße (heute Nr. 118) geboren. Zur Unterscheidung von seinem Vater Johann, der Mitglied im Stadtrat war, wurde er nach dem zweiten Vornamen Philipp und wegen seiner Haarfarbe auch „der rote Abresch“ genannt. Zur Unterstützung der verfolgten Journalisten wie Siebenpfeiffer und Wirth gründete er die Neustadter Filiale des Pressvereins am 1. Februar 1832 mit; er verpflichtete sich zu einer monatlichen Spende. Als der Verein von der Regierung verboten wurde, unterschrieb er eine Protestnote.

Abresch gehörte zu den 32 Festordnern, welche die von Siebenpfeiffer verfasste Einladung zum Hambacher Fest mit Datum vom 20. April 1832 unterzeichneten; dabei verwendete er die Berufsbezeichnung „Ökonom“. Gegen das Verbot des Festes durch die Regierung protestierte Johann Philipp Abresch mit den anderen Festordnern mit Erfolg. In deren Auftrag brachte er die schwarz rot goldene Trikolore mit der Aufschrift „Deutschlands Wiedergeburt“ im Festzug zum Schloss. Dabei befand er sich im vorderen Teil des Zuges in einer Gruppe der Festordner, welche die Mitglieder des „Landrats“ (heute Bezirkstag) mit Siebenpfeiffer und Wirth einrahmten. Nach der Ankunft pflanzte er die Fahne auf der „höchsten Zinne“ des Turms auf – in der Ruine eine gefährliche Aktion.

Abresch trug dabei wie alle Festordner einen schwarzen Anzug, eine schwarz rot goldene Schärpe und einen Hut mit breiter Krempe („Hambacher Hut“). Auf der Rückseite eines Porträts notierte er sein Motto, in dem er auf die Aufschrift der Hambacher Fahne anspielte:

Nur durch standhaft-muthiges Ringen
wird unsres Banners Wahlspruch gelingen!

Am 1. Juni brachte Abresch in Begleitung der Festordner, der Bürgergarde und vieler Bürger die Fahne in die Stadt zurück. Wirth konstatierte in seiner Festchronik mit dem Titel „Das Nationalfest der Deutschen zu Hambach“: „Es wird einst geschichtlichen Werth erlangen, den Namen des Deutschen zu kennen, der unsere Fahne zum ersten Male wieder getragen hat; wir bemerken daher, daß der Oekonom Abresch, ein junger feuriger Patriot, die Ehre hatte, Deutschlands Panner zu tragen“.

Nach dem Fest geriet Johann Philipp Abresch mehrfach mit der Justiz in Konflikt. Bei der Verhaftung Siebenpfeiffers in Haardt am 18. Juni 1832 bahnte er sich den Weg durch die Menge in das Wohnhaus seines Schwagers, in dem Siebenpfeiffer wohnte. Dabei stieß er zwei Gendarmen zur Seite, weshalb er zu einer Geldstrafe von 20 Gulden verurteilt wurde. Auch später hielt er Kontakt zu Siebenpfeiffer. Als dieser im November 1833 aus dem Gefängnis in Frankenthal ins elsässische Weißenburg floh, besuchte ihn Johann Philipp Abresch auch dort.

Der Deutsche Bund reagierte auf das Hambacher Fest u. a. mit dem Verbot politischer Vereine, außerordentlicher Volksfeste und öffentlicher politischer Reden. Johann Philipp Abresch unterzeichnete einen scharfen Protest an die Adresse von König Ludwig als einer der ersten von 1331 Bürgern aus der ganzen Pfalz. Wegen „Hochverrath und Verunglimpfung der höchsten Staatsbehörden“ angeklagt, wurde er zu 6 Tagen Haft verurteilt. Eine noch härtere Strafe erhielt er nach der Feier des 1. Jahrestags (Pfingsten 1833) auf dem Schlossberg. Die zahlreichen Besucher wurden von bayerischen Soldaten nach Hambach und in die Stadt getrieben. Abreschs Protest brachte ihm wegen „Beleidigung des Landkommissars“ eine Gefängnisstrafe von einem Monat ein.

In den Revolutionsjahren 1848/49 präsentierte Johann Philipp Abresch die Hambacher Fahne mehrfach: etwa beim Jahrestag des Festes 1848 auf der Wolfsburg und kurz danach bei einem festlichen Empfang von 40 Abgeordneten der Paulskirche vor dem Neustadter Bahnhof.

Die Hauptfahne Schwarz-Rot-Gold mit Programm: "Deutschlands Wiedergeburt"

Lutz Frisch

Die Farben Schwarz-Rot-Gold bestimmten das äußere Bild des Hambacher Festes; sie tauchten in Fahnen, Schärpen, Gürteln und Kokarden auf und wurden als „alt­deutsch“ bezeichnet. Ganz neu im zeitli­chen Umfeld des Festes war die Anordnung in Form der Trikolore („Dreifarb“), also drei gleich breiten Streifen nach franzö­sischem Beispiel. Die Bedeutung der Farben ist nicht offiziell definiert; es gibt aber verschiedene Hinweise auf Schwarz als Zeichen für die dunkle Zeit der „Knechtschaft“, Rot für das in Krieg und Verfolgung vergossene Blut und Gold für die erhoffte strahlende Zukunft.

Die wichtigste Fahne beim Hambacher Fest trägt im roten Streifen die Aufschrift „Deutschlands Wiedergeburt“. Damit knüpften die Organisatoren an die Zeit des 1806 aufgelösten „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ an. Sie wurde als Beitrag der Festordner und ihrer Heimatstadt von Johann Philipp Abresch im Festzug zum Schloss getragen und dort „auf der höchsten Zinne“ platziert. Er brachte sie auch nach Abschluss der Festwoche am 1. Juni 1832 in die Stadt zurück, wo sie der Landtagsabgeordnete Johann Jakob Schopman in Verwahrung nahm. Die Festordner, zu denen Abresch gehörte, hatten den Auftrag zur Fertigung erteilt. Dafür mussten drei verschiedenfarbige Stoffe beschafft und so gut verarbeitet werden, dass die Fahne Wind und Wetter während der Festwoche trotzen konnte. Deshalb ist sie vermutlich das Werk eines professionellen Schneiders.

Die Neustadter Fahne hat ein wechselvolles Schicksal erlebt. Beim Prozess gegen die „Rädelsführer“ beim Hambacher Fest im Sommer 1833 in Landau lag sie als Beweisstück vor. Im Sitzungsprotokoll heißt es: „In gespannter Erwartung sind alle Blicke darauf gerichtet, und eine allgemeine Bewegung wird im Saale bemerklich. – Die Identität der Fahnen wird von den Zeugen anerkannt“. 

Gleich nach dem Hambacher Fest wurde die Farbkomposition Schwarz-Rot-Gold verboten. Erst im Revolutionsjahr 1848 kam die Neustadter Fahne von 1832 wieder zu Ehren. Anfang April 1848 wehte sie bei der Gründung des „Pfälzer Volksvereins“ an der Fruchthalle in Kaiserslautern. Am 28. Mai hisste sie Johann Philipp Abresch auf der Wolfsburg zur Erinnerung an das Hambacher Fest. Zwei Wochen danach präsentierte er sie auf dem Neustadter Bahnhofsplatz beim Empfang einer Gruppe Abgeordneter der Paulskirche. Dort war die Farbfolge Schwarz-Rot-Gold im März 1848 zur Nationalfahne bestimmt worden.

Beim 40-jäh­rigen Jubiläum 1872 trug Abreschs Schwiegersohn Louis Geisel die Neustadter Fahne im Festzug auf das Hambacher Schloss. Spätestens ab diesem Zeitpunkt stand sie im Eigentum der Familie Abresch. Die Neustadter Zeitung schrieb u. a., die Fahne werde von ihr „wie eine Reliquie“ aufbewahrt und proklamiere „die Wiedergeburt Deutschlands auf ihren alters­ver­blaßten Farben“. Später wurde sie an die Stadt Neustadt ausgeliehen und zeitweise im früheren „Heimatmuseum“ präsentiert. Seit 2008 bildet sie die Hauptattraktion der Ausstellung auf dem Hambacher Schloss, wo sie 1832 zum ersten Mal präsentiert wurde.

Die Neustadter Fahne ist gewissermaßen die „Urmutter“ mehrerer Nationalfahnen. 1919 knüpfte die Weimarer Verfassung mit Schwarz-Rot-Gold an die Tradition des Hambacher Festes an. 1948/49 entschieden sich beide nach dem „Dritten Reich“ entstandenen deutschen Staaten für die Rückkehr zur Trikolore von Hambach. Seit 1990 repräsentiert sie die vereinigte Bundesrepublik Deutschland.

Auch die rheinland-pfälzische Fahne wird seit 1948 von Schwarz-Rot-Gold bestimmt. Ein zusätzliches Wappen mit Trierer Kreuz, Mainzer Rad und Pfälzer Löwen symbolisiert die drei großen Regionen unseres Bundeslandes.

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Autor: Stadtarchiv