Deutsche Urkunden zur Vorlage im Ausland
[Einleitung]
So wie deutsche Behörden in einigen Fällen eine Echtheitsbestätigung von ausländischen Urkunden verlangen, wird von vielen ausländischen Staaten eine Echtheitsbestätigung einer von deutschen Behörden ausgestellten Urkunde gefordert.
Für eine in Neustadt ausgestellte Urkunde wird die Apostille hier angebracht:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 23
Europaallee 7
67657 Kaiserslautern
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Tel: +49 (631) 842-124
Fax +49(631) 842-17124
beglaubigungen(at)addkl.rlp.de
Besuchs- und Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Näheres, auch zur Anbringung einer Apostille, erfahren Sie auf der Homepage der Aufsichts-und Dienstleitungsdirektion
https://add.rlp.de/de/themen/staat-und-gesellschaft/anerkennungen-beglaubigungenapostillen/