Urkunden aus dem Ausland zur Verwendung in Deutschland
Urkunden werden von Behörden und Gerichten eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist.
Je nach Staat gibt es bestimmt Überbeglaubigungsarten, die vom Standesamt, Oberlandesgericht oder anderen Behörden gefordert werden können.
Folgende Überbeglaubigungsarten gibt es: Legalisation, Apostille und Urkundenüberprüfung.
Legalisation:
Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in welchem die Urkunde verwendet werden soll. Es wird damit bescheinigt, dass die Urkunde echt ist, also der Aussteller zur Erstellung der Urkunde zuständig war, die Unterschrift von ihm stammt und die Urkunde in der den Gesetzen des Ausstellungsortes entsprechenden Form ausgestellt wurde. Die Legalisation ist vom Urkundeninhaber selbst einzuholen.
Apostille:
Die Apostille ist ebenso wie die Legalisation die Bestätigung der Echtheit der Urkunde. Sie wird jedoch, anders als bei der Legalisation, von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung des Konsularbeamten des Staates, in welchem die Urkunde Verwendung finden soll, ist dann nicht erforderlich. Die Apostille ist vom Urkundeninhaber selbst einzuholen.
Urkundenüberprüfung:
Es gibt Staaten, deren Urkundenwesen sich als so unsicher erwiesen hat, dass die Deutschen Auslandsvertretungen nicht mehr die Echtheit der Urkunden bestätigen können. In diesen Fällen muss eine Überprüfung der Urkunde über das Standesamt bei der jeweiligen Auslandsvertretung beantragt werden. In diesem teilweise mehrere Monate dauernden Verfahren werden Vertrauensanwälte damit beauftragt, die Echtheit der Urkunden vor Ort zu überprüfen. Mit der Antragstellung ist ein Vorschuss für die kostenpflichtige Überprüfung beim Standesamt zu hinterlegen. Die Höhe der voraussichtlich anfallenden Gebühr wird in jedem Einzelfall bei der Auslandsvertretung erfragt.
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