Ausstellung und Anforderung von Personenstandsurkunden
Beim Standesamt Neustadt an der Weinstraße erhalten Sie Urkunden über einen Personenstandsfall (Geburt, Sterbefall, Eheschließung, Lebenspartnerschaft), wenn dieser in Neustadt beurkundet wurde.
Beachten Sie bitte, dass das Standesamt Personenstandseinträge nur für bestimmte Zeiträume vorrätig hält:
- Geburtenfälle für die letzten 110 Jahre,
- Eheschließungen für die letzten 80 Jahre und
- Sterbefälle der letzten 30 Jahre.
Für weiter zurückliegende Vorgänge setzen Sie sich bitte mit dem Stadtarchiv, stadtarchiv@neustadt.eu, in Verbindung.
Urkundenarten
Geburts- / Ehe- / Sterbeurkunden
Eine Geburtsurkunde enthält neben dem Namen des Kindes den Geburtstag und Geburtsort sowie die Namen der Eltern.
Eine Eheurkunde enthält Angaben zur Eheschließung mit Zeit- und Ortsangabe. Weiter gibt sie Aufschluss über Ihre Namensführung in der Ehe und ob die Ehe noch besteht.
Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen sowie den Ort und Zeitpunkt des Todes.
Beglaubigte Abschriften aus dem Geburts-/Ehe-/Sterberegister
Abschriften aus den Registern enthalten weitere Daten (erfolgte Namensänderungen, Adoptionen etc.) und sind somit aussagekräftiger. Beglaubigte Abschriften werden immer bei einer Eheanmeldung benötigt.
Internationale Urkunden
Mehrsprachige Urkunden werden oft zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden benötigt.
Wer erhält eine Urkunde?
>Die Betroffenen selbst, das heißt jede/r, der in der Urkunde erwähnt ist, Ehepartner, Lebenspartner Kinder, Enkel, Urenkel der Betroffenen, Eltern, Großeltern usw. der Betroffenen
>Derjenige, der eine Vollmacht der Betroffenen vorlegen kann
>Dritte, die ein rechtliches Interesse belegen können.
Wie erhalte ich eine Urkunde/einen Registerauszug?
Abholung:
Gerne können Sie die Dokumente persönlich bei uns abholen. Eine Abholung ist derzeit nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (06321/855-1235). Bei Ihrer Vorsprache weisen Sie sich bitte mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass aus. Sie können auch eine Person bevollmächtigen. Diese muss sich selbst ausweisen können und braucht neben einer schriftlichen Vollmacht eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses der vollmachtgebenden Person.
Übersendung der Urkunden/Registerauszüge per Post:
Geburts-, Ehe-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden oder Registerauszüge des Standesamtes Neustadt an der Weinstraße können Sie auch online beantragen. Die Beantragung ist an ein epayment-Verfahren gebunden, so dass die Dokumente direkt mit PayDirekt (Giropay) oder PayPal bezahlt werden.
Sollten Sie dieses Verfahren nutzen, dürfen wir Sie bitten, uns unmittelbar nach Beantragung an folgende Mailadresse: standesamt@neustadt.eu einen Scan Ihres Ausweises (Antragssteller) zu übersenden. Nach Erhalt wird die Ausstellung und anschließende postalische Übersendung der Dokumente erfolgen.
Hier finden Sie die entsprechenden Links in den jeweiligen Bereichen zur Anforderung:
Geburt
Urkunden/Registerauszüge können auch weiterhin schriftlich oder per E-Mail (standesamt@neustadt.eu) beantragt werden. Hierzu benötigen wir eine Kopie/Scan Ihres gültigen Ausweisdokuments. Weiterhin sind die genauen Angaben (Datum der Geburt, der standesamtlichen Eheschließung, der Begründung der Lebenspartnerschaft, des Sterbefalls, der Grund der Urkundenanforderung, Anzahl und Art der gewünschten Urkunden/Registerauszug, sowie Ihre Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse) mitzuteilen.
Im Anschluss werden wir Ihnen die Bankverbindung und die Höhe der zu entrichtenden Gebühr mitteilen.
Sobald die Gebühr bei der Stadtkasse eingegangen ist, erfolgt die Ausstellung und anschließende postalische Übersendung der Dokumente.
Die Bearbeitung der Anfragen kann in Stoßzeiten bis zu drei Wochen dauern. Wir bitten in dieser Zeit von Rückfragen abzusehen. Sollten Ihre bestellten Urkunden nach drei Wochen noch nicht eingegangen sein, dann kontaktieren Sie uns bitte zunächst telefonisch oder per E-Mail.
Welche Gebühren im Zusammenhang mit der Ausstellung der gewünschten Dokumente anfallen, kann der Gebührentabelle entnommen werden.