Grundlagen / Finanzen

 

Die Durchfühung der Sanierung ist aktuell in den §§ 136 ff Baugesetzbuch geregelt. Danach besteht die Sanierung aus mehreren Abschnitten.

In einem ersten Schritt ist die Sanierung vorzubereiten, indem in einer Satzung die Grenzen des Sanierungsgebietes festgelegt werden. In vorbereitenden Untersuchungen ist darzulegen, welche Mängel vorhanden sind und auf welche Weise diese Missstände behoben werden können. 

Danach können die zur Behebung der Missstände erforderlichen Ordnungs- und Baumaßnahmen systematisch durchgeführt werden. In der Regel werden Straßen ausgebaut, Grundstücke neu geordnet und die Modernisierung bzw. Instandsetzung privater Baumaßnahmen nach den Zielen und Zwecken der Sanierung unterstützt. 

Die Grundstücke innerhalb des Sanierungsgebietes unterliegen bestimmten Einschränkungen. Daher sind verschiedene Rechtsvorgänge, bspw. der Kauf oder Verkauf von Grundstücken genehmigungspflichtig. 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen steht auf drei Säulen: 

1. Eigenkapital der Gemeinde

2. Zuschüsse des Landes bzw. des Bundes 

3. Ausgleichsbeträge durch die Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet 

- durch die Sanierung erhöht sich in der Regel der Bodenwert eines Wohngrundstücks; diese Bodenwerterhöhung wird durch ein Gutachten berechnet und ist im Rahmen der Erhebung eines Ausgleichsbetrages abzuschöpfen