Wiederkehrender Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung (Oberflächen­wasserbeitrag)

 Der Oberflächenwasserbeitrag wird erhoben, um die laufenden Kosten für die öffentlichen Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser zu finanzieren.

Der Beitrag entsteht, wenn es auf einem Grundstück technisch möglich und rechtlich zulässig ist, Nie­derschlagswasser in das öffentliche Abwassersystem einzuleiten. Daher können auch unbebaute oder nicht versiegelte Flächen beitragspflichtig sein.

Es kommt bei einem Beitrag nicht auf die tatsächliche Nutzung, sondern lediglich darauf an, dass die Möglichkeit besteht, das öffentliche Abwassersystem in Anspruch zu nehmen. Dies führt dazu, dass nahezu alle Grundstücke in Neustadt an der Weinstraße erfasst werden; dadurch ergibt sich ein sehr niedriger Beitragssatz, nämlich lediglich 0,40 € / m² beitragspflichtiger Grundstücksfläche.

Berechnungsgrundlage

Der Beitrag soll berücksichtigen, wie das Grundstück genutzt werden kann; daher wird die Grund­stücksfläche zugrunde gelegt, die befestigt werden kann. Diese ermittelt sich wie folgt:  Grundstücks­fläche × Grundflächenzahl (GRZ) oder Abflussbeiwert (AFB)

  • Die Grundstücksfläche kann in bestimmten Randlagen (z. B. angrenzend an unbebaute Ortsränder) auf maximal 40 m begrenzt werden.
  • Die Grundflächenzahl wird grundsätzlich im Bebauungsplan festgesetzt.
  • Sofern sie nicht festgesetzt ist oder aus anderen Gründen nicht berechnet werden kann, gilt der Abflussbeiwert. Der Abflussbeiwert ist ein fiktiver Wert, der sich an den Gebiets­strukturen der Baunutzungsverordnung orientiert. Er ist abhängig von der Versiegelung (z. B. Dach, Pflaster, Grünfläche) und wird bei Bedarf in 0,1er-Schritten angepasst.
  • Die Details ergeben sich aus der Abwasserentgeltsatzung.

Feststellung und Veranlagung

Die beitragspflichtige Fläche wird durch einen Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) festgelegt. Er ist verbindlich für den darauffolgenden Abgabenbescheid, der den fälligen Betrag ausweist.

Rechtsgrundlagen für den wiederkehrenden Oberflächenwasserbeitrag sind die Allgemeine Entwässe­rungssatzung sowie die Gebühren- und Beitragssatzung der Stadt Neustadt an der Weinstraße.

Rechtliche Grundlagen