Schmutzwassergebühren
Die Schmutzwassergebühr wird für die Nutzung der öffentlichen Abwasserentsorgung erhoben, also für die Menge an Schmutzwasser, das Sie tatsächlich von Ihrem bebauten Grundstück in die Kanalisation leiten.
Bemessungsgrundlage ist die Frischwassermenge, die Sie jährlich von der Stadtwerke Neustadt GmbH beziehen. Zu Ihren Gunsten werden standardmäßig nur 90 % der bezogenen Wassermenge als Schmutzwassermenge angesetzt. Wir gehen nämlich davon aus, dass dieser Anteil des Frischwassers in das Kanalnetz eingeleitet wird. Die restlichen 10 % werden pauschal abgezogen und bleiben gebührenfrei – hier wird unterstellt, dass dieser Teil nicht ins Abwassersystem gelangt, sondern z. B. für Gartenbewässerung genutzt wird.
Der aktuelle Gebührensatz beträgt 2,20 €/m³ Schmutzwasser.
Höhere Absetzung möglich:
Wenn Sie mehr als 10 % des bezogenen Frischwassers nicht ins Abwassersystem einleiten, können Sie eine höhere Absetzung beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen gesonderten, geeichten Wasserzähler fest in die Leitung einbauen und ihn beim ESN anmelden. Der zusätzliche Wasserzähler ist zusammen mit der Hauptuhr abzulesen.
Sonderregelungen
Bei landwirtschaftlicher Nutzung (z. B. Tierhaltung oder Pflanzenschutzspritzungen) können auf Antrag auch pauschale Abzüge geltend gemacht werden. In diesen Fällen entfällt die automatische 10 %-Pauschale. Die Absetzung ist jährlich beim ESN zu beantragen; ein entsprechendes Formular wird bereitgestellt.
Zuschläge bei erhöhtem Verschmutzungsgrad
Für Einleitungen mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad (im Vergleich zum häuslichen Schmutzwasser) werden Zuschläge auf die reguläre Gebühr festgesetzt. Das betrifft zum Beispiel:
- Industriebetriebe (Starkverschmutzerzuschlag)
- Weinbaubetriebe (Schmutzfrachtzuschlag)
Rechtsgrundlage für die Schmutzwassergebühr sind die Abwasserentgeltsatzung und die Gebühren- und Beitragssatzung der Stadt Neustadt an der Weinstraße