Schmutzwassergebühren

 Die Schmutzwassergebühr wird für die Nutzung der öffentlichen Abwasserentsorgung erhoben, also für die Menge an Schmutzwasser, das Sie tatsächlich von Ihrem bebauten Grundstück in die Kanalisa­tion leiten.

Bemessungsgrundlage ist die Frischwassermenge, die Sie jährlich von der Stadtwerke Neustadt GmbH beziehen. Zu Ihren Gunsten werden standardmäßig nur 90 % der bezogenen Wassermenge als Schmutzwassermenge angesetzt. Wir gehen nämlich davon aus, dass dieser Anteil des Frischwassers in das Kanalnetz eingeleitet wird. Die restlichen 10 % werden pauschal abgezogen und bleiben gebüh­renfrei – hier wird unterstellt, dass dieser Teil nicht ins Abwassersystem gelangt, sondern z. B. für Gar­tenbewässerung genutzt wird.

Der aktuelle Gebührensatz beträgt 2,20 €/m³ Schmutzwasser.

Höhere Absetzung möglich:

Wenn Sie mehr als 10 % des bezogenen Frischwassers nicht ins Abwassersystem einleiten, können Sie eine höhere Absetzung beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen gesonderten, geeichten Wasser­zähler fest in die Leitung einbauen und ihn beim ESN anmelden. Der zusätzliche Wasserzähler ist zu­sammen mit der Hauptuhr abzulesen.  

Sonderregelungen

Bei landwirtschaftlicher Nutzung (z. B. Tierhaltung oder Pflanzenschutzspritzungen) können auf An­trag auch pauschale Abzüge geltend gemacht werden. In diesen Fällen entfällt die automatische 10 %-Pauschale. Die Absetzung ist jährlich beim ESN zu beantragen; ein entsprechendes Formular wird be­reitgestellt.

Zuschläge bei erhöhtem Verschmutzungsgrad

Für Einleitungen mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad (im Vergleich zum häuslichen Schmutzwas­ser) werden Zuschläge auf die reguläre Gebühr festgesetzt. Das betrifft zum Beispiel:

  • Industriebetriebe (Starkverschmutzerzuschlag)
  • Weinbaubetriebe (Schmutzfrachtzuschlag)

Rechtsgrundlage für die Schmutzwassergebühr sind die Abwasserentgeltsatzung und die Gebühren- und Beitragssatzung der Stadt Neustadt an der Weinstraße

Rechtliche Grundlagen