Kostenerstattung Hausanschlüsse
Für den Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Abwassersystem ist eine sogenannte Grundstücksanschlussleitung erforderlich. Es handelt sich um den Verbindungskanal zwischen dem öffentlichen Kanal in der Straße und der Grundstücksgrenze.
Die Kosten für die erstmalige Herstellung bzw. die Erneuerung dieser Leitung sind vom Grundstückseigentümer bzw. der Grundstückseigentümerin zu tragen. Wir ermitteln den Betrag auf der Grundlage der tatsächlichen Herstellungskosten. Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung ist die Allgemeine Entwässerungssatzung des ESN.
Wichtig:
Sind lediglich Reparaturen an bestehenden Hausanschlüssen erforderlich, also Maßnahmen zur Behebung von Schäden, trägt der ESN diese Kosten in vollem Umfang selbst.