Kostenerstattung Hausanschlüsse

Für den Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Abwassersystem ist eine sogenannte Grund­stücksanschlussleitung erforderlich. Es handelt sich um den Verbindungskanal zwischen dem öffentli­chen Kanal in der Straße und der Grundstücksgrenze.

Die Kosten für die erstmalige Herstellung bzw. die Erneuerung dieser Leitung sind vom Grundstücksei­gentümer bzw. der Grundstückseigentümerin zu tragen. Wir ermitteln den Betrag auf der Grundlage der tatsächlichen Herstellungskosten. Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung ist die Allgemeine Ent­wässerungssatzung des ESN.

Wichtig:

Sind lediglich Reparaturen an bestehenden Hausanschlüssen erforderlich, also Maßnahmen zur Behe­bung von Schäden, trägt der ESN diese Kosten in vollem Umfang selbst.

Rechtliche Grundlagen