Einmaliger Kanalbeitrag
Mit dem einmaligen Kanalbaubeitrag sollen die Investitionskosten für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Abwassereinrichtungen, einschließlich ihrer räumlichen Erweiterung, abgegolten werden. Er wird in der Regel dann festgesetzt, wenn ein bebaubares Grundstück erstmals an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann.
Berechnungsgrundlage
Der Beitrag soll berücksichtigen, wie das Grundstück genutzt werden kann. Die Nutzung ermittelt sich wie folgt: Grundstücksfläche x Zuschlag für Vollgeschosse
- Die Grundstücksfläche kann in bestimmten Randlagen (z. B. angrenzend an unbebaute Ortsränder) auf maximal 40 m begrenzt werden.
- Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse ergibt sich aus dem Bebauungsplan.
- Sofern sie nicht festgesetzt ist oder aus anderen Gründen nicht berechnet werden kann, legt die Abwasserentgeltsatzung Regelungen dazu fest.
- Im Außenbereich gelten gesonderte Regelungen.
Der Beitragssatz errechnet sich auf der Grundlage einer Durchschnittsberechnung, die sicherstellt, dass alle beitragspflichtigen Grundstücke gleichmäßig und verursachergerecht an den Kosten beteiligt werden – unabhängig von den konkreten Aufwendungen im Einzelfall.
Der Beitrag wird aufgeteilt in:
- einen Anteil für Schmutzwasser
- einen Anteil für Niederschlagswasser
Der Beitrag ist in der Regel innerhalb von drei Monaten nach seiner Festsetzung fällig.
Gerne können Sie sich bei Fragen zur Berechnung des Beitrags mit uns in Verbindung setzen.