Briefwahlunterlagen beantragen
Wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zu:
▶ per E-Mail an wahlen@neustadt.eu
▶ persönlich in der Briefwahlausgabe im Neustadter Rathaus
▶ schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
▶ online über www.neustadt.eu/oliwa
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
- Bei der Beantragung per E-Mail oder einer schriftlichen Beantragung sind der vollständig Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, die vollständige Anschrift und ggf. auch die abweichende Versandanschrift anzugeben.
- Sollten die Briefwahlunterlagen nicht persönlich in der Briefwahlausgabe abgeholt werden, ist eine Vollmacht nötig.
- Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins bleibt für die Bundestagswahl 2025 lediglich ein sehr begrenzter Zeitraum für die Briefwahl (maximal zwei Wochen). Daher empfiehlt die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, bei dieser Wahl bevorzugt am Wahlsonntag persönlich im zuständigen Wahllokal abzustimmen. So kann sichergestellt werden, dass Ihre Stimme am 23.02.2025 rechtzeitig in die Auszählung einfließt. Wahlbriefe, die nach dem 23.02.2025 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.