Wichtige Hinweise

Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestages:

  • Gemäß den geltenden Bestimmungen kann ein schriftlicher Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins beziehungsweise auf Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 28. Dezember 2024 gestellt werden.

  • Die Briefwahlausgabe im Rathaus wird ab 08.02.2025 für den Besucherverkehr geöffnet. Sie finden die Briefwahlausgabe im Foyer des Ratssaals - Zugang über den Juliusplatz. Die Öffnungszeiten finden Sie unter der Rubrik "Briefwahlausgabe-Öffnungszeiten".

  • Für Deutsche, die in Deutschland gemeldet sind, aber sich am Wahltag nicht in Deutschland aufhalten und deshalb Briefwahlunterlagen beantragen, können diese teilweise in den Auslandsvertretungen, Botschaften etc. abgeben. Bitte beachten Sie daher die weiterführenden Informationen der Bundeswahlleiterin. Hier gelangen Sie Website der Bundeswahlleiterin.

  • Aufgrund der aktuellen Postlaufzeiten kann es zu Verzögerungen bei der Zustellung der beantragten Briefwahlunterlagen kommen. Das städtische Wahlamt bittet daher alle Wählerinnen und Wähler, die Briefwahlunterlagen angefordert haben, dringend um Beachtung folgender Hinweise: Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen bis einschließlich Donnerstag, 20. Februar 2025, nicht zugestellt worden sein, wird empfohlen, sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen (Telefon 06321/855-1300) oder persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus (Zugang über den Juliusplatz) vorbeizukommen. Verloren gegangene oder nicht zugestellte Briefwahlunterlagen können nur bis Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr, ersetzt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, das bedeutet, dass spätere Ersatzanträge nicht mehr berücksichtigt werden können. Das Wahlamt empfiehlt daher allen Wählerinnen und Wählern, rechtzeitig tätig zu werden, um eine fristgerechte Teilnahme an der Bundestagswahl sicherzustellen.