Deutsche im Ausland
Eine Stimmabgabe ist nur möglich, wenn eine Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet. Sie werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Möchten Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen.
Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin. Hier gelangen Sie zur Website.
Weiterhin finden Sie nachfolgend die entsprechenden Anträge zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis:
▶ Anlage 2 (frühere Wohnung / früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland)
▶ Anlage 2 a (Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen)
Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens bis zum 02.02.2025 beim Wahlamt eingegangen sein muss ! Die Frist kann nicht verlängert werden.