Freiwilliges Soziales Jahr & Praktikum in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen

Du möchtest einen ersten Eindruck in den pädagogischen Alltag einer Kinderbetreuungseinrichtung erhalten? Dann bewirb dich gerne für ein Freiwilliges Soziales Jahr in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen über unser Bewerberportal. Die Bewerbung für ein Praktikum kannst du ganz einfach per E-Mail unter ausbildung@neustadt.eu einreichen. Bitte sende dafür folgende Unterlagen ein: Angabe über den Praktikumswunsch im Kita-/Hortbereich, Zeitraum und Dauer, kurzer Lebenslauf und den Nachweis über den Masernimpfschutz.

Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bei der Stadt Neustadt an der Weinstraße gibt jungen Menschen nach Abschluss ihrer Schulausbildung die Möglichkeit, im Rahmen eines Jahres auszuprobieren, ob der angestrebte Beruf im sozialen oder kulturellen Bereich ihren Vorstellungen und Interessen entspricht. Damit ist das FSJ auch als Bildungs- und Orientierungsjahr zu sehen, und bietet eine Chance eigene Fähigkeiten zu entdecken, soziale Verantwortung zu übernehmen und persönliche Perspektiven zu erweitern.

Als Stadtverwaltung sind wir stolz darauf, unseren Teil zur Förderung des FSJ beizutragen und als Einsatzstelle für Freiwillige zu fungieren. Wir bieten eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten, in denen Sie Ihre Fähigkeiten und Interessen einbringen und weiterentwickeln können. Dabei arbeiten wir eng mit verschiedenen Trägern des FSJ zusammen, um eine hohe Qualität und breite Vielfalt an Einsatzfeldern zu gewährleisten.

Um ein FSJ absolvieren zu können, muss man zwischen 16 und 26 Jahre alt sein und die Vollzeitschulpflicht beendet haben. Für die Dauer des Freiwilligen Sozialen Jahres (6-18 Monate) ist man sozial-, unfall- und haftpflichtversichert und erhält von uns ein monatliches Taschengeld.

Wie bewerbe ich mich?

Bewerbungen für FSJ-Plätze nehmen wir ausschließlich über unser Bewerberportal entgegen. Bitte beachtet, dass Bewerbungen, die per Post oder per E-Mail eingehen, nicht berücksichtigt werden können. Die jeweiligen Bewerbungsfristen findet ihr in derzugehörigen Stellenausschreibung. Bei der Stadt Neustadt an der Weinstraße besteht ein Frauenförderplan. Bei gleicher Eignung werden die Vorgaben des SGB IX beachtet.