Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale

Die Ehrenamtspauschale ist ein Steuerfreibetrag, mit dem gemeinnützige Vereine ehrenamtlich Tätige finanziell honorieren können, ohne dass Steuern anfallen.

Die Übungsleiterpauschale kann nur für bestimmte Tätigkeiten wie leitende, ausbildende, erzieherische, betreuende, künstlerische Aufgaben sowie für die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen ausgezahlt werden. Er beträgt 3.300,00 € im Jahr.

Weitere Informationen finden sie unter: Vereinswelt - Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale