Wie kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?
Der bzw. die Ehrenamtliche muss das Antragsformular ausfüllen. Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Freie Initiativen ohne entsprechende Gremien können eine Bestätigung auch über die Kommunalverwaltung einholen oder von anderen Personen des öffentlichen Lebens (z.B. aus Kirche, Schulen, Gesundheitswesen) bzw. von Personen, die vom Engagement profitieren.
Der Antrag ist dann an die Stadtverwaltung, Demokratie- und Ehrenamtsförderung - kommunales Bildungsbüro, Frau Petra Dick, Friedrichstr. 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße zu senden. Nach Prüfung wird der Antrag an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weitergeleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und der betreffenden Kommune mit der Bitte um Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller übersandt.
Beantragt werden soll die Karte im Regelfall in der Kommune, in der der überwiegende Teil des Ehrenamts geleistet wird. Wird das Ehrenamt nicht in einer Kommune, sondern auf Landes- oder Bundesebene erbracht, kann der von der begünstigten Organisation bestätigte Antrag direkt an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung gesandt werden.
Für Vereine und Organisationen besteht auch die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die notwendigen Formulare dafür erhalten Sie über ehrenamtskarte(at)stk.rlp.de.