Wer kann die Ehrenamtskarte beantragen?

Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 14 Jahre alt ist und sich durchschnittlich min. 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Keine Entschädigung in diesem Sinn ist die Erstattung von Verdienstausfall gemäß dem Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit vom 5. Oktober 2001. Das Ehrenamt ist auf eine längere Dauer angelegt und wird bereits seit mindestens einem Jahr bei einem oder mehreren unterschiedlichen Trägern ausgeübt.

Dazu zählen z. B. Freiwilligendienste, die aktive Mitgliedschaft bei der freiwilligen Feuerwehr, THW-Helfer, Schülerlotse, Jugendarbeit in Jugendverbänden, Sterbebegleitung im Hospiz, Besuchsdienste für benachteiligte, sich in Krisen befindenden Menschen oder eingeschränkten Menschen, Lernpate, Jobpate sowie freiwillige Tätigkeiten in kirchlichen Organisationen, in der DLRG, beim ASB, beim Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Malteser Hilfsdienst und anderen vergleichbaren Organisationen.

Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die übrigen Vergabekriterien entfallen gänzlich. Auch Personen, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren, haben die Möglichkeit, diese Karte zu erhalten.